AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Elka’s Spezialitäten§ 1 GeltungsbereichDie Lieferungen, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen Elka’s Spezialitäten – nachfolgend Verkäufer genannt – und Unternehmern und Verbrauchern als Käufer erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, soweit nicht besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen werden oder nachfolgend ausdrücklich zwischen Unternehmern und Verbrauchern unterschieden wird. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware als anerkannt.

§ 2 Angebote/ Vertragsabschluss

  1. Für Art und Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung, die Rechnung des Verkäufers oder der Lieferschein bzw. die Verkaufsbestätigung maßgebend.
  2. Alle Angebote, Preise, Aufträge und Zusagen über einen bestimmten Lieferzeitpunkt sind unverbindlich und freibleibend.
  3. Bei einem mündlich zustande gekommenen Vertag trifft den Käufer die Beweislast, dass die in Rechnung gestellten Mengen, Preise und Qualitäten von seiner Bestellung abweichen.
    § 3 Lieferung
  4. Bei Transport der Waren durch den Verkäufer oder dessen Spediteur ist dieser oder der Spediteur nur zur Anlieferung bis zur Rampe oder Abladstele verpflichtet.
  5. Lieferzeiten des Verkäufers sind unverbindlich und als ungefähre Angaben zu verstehen, es sei denn es wurde etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart.
  6. Der Verkäufer ist berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens einschließlich etwaiger Mahnaufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmenverzugs geht die Gefahr der zufälligen Unterganges auf den Käufer über.
  8. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mahnung keine Lieferung des Verkäufers ist der Käufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
    Schadensersatzansprüche aus Verzug oder Nichterfüllung sind in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.
  9. Die Ware ist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Sie haben jedoch das Recht, bei nachweislich berechtigten Reklamationen (verdorbene Ware) binnen sieben Tagen nach Erhalt der Ware , diese zurückzusenden. Da es sich bei unseren Produkten um „offene Lebensmittel“ handelt besteht allerdings kein Recht auf Umtausch oder Rückgabe wegen Nichtgefallen.

§ 4 Gefahrtragung

  1. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten – hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
  2. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Entsprechendes gilt wenn der Verkäufer Kenntnis darüber erlangt, dass nach Abschluss des Kaufvertrages, der Käufer in Zahlungsschwierigkeiten gerät beziehungsweise ihm Insolvenz droht.
  3. Der Versand an Unternehmer – auch innerhalb desselben Versandortes – erfolgt auf Kosten und Gefahr des Unternehmers, es sei denn, die Waren werden mit Fahrzeugen des Verkäufers befördert. Bei frachtfreier Lieferung trägt der Unternehmer ebenfalls die Gefahr. Der Verkäufer wählt die Versendungsart, sofern der Käufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schließt der Verkäufer auf Wunsch des Käufers in dem von ihm gewünschten Umfang auf seine Kosten ab. Während des Transportes entstehende übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Unternehmers.
  4. Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware (vgl. § 6), geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Die Mängelhaftung nach § 4 bleibt hierdurch unberührt.
  5. Bei Frischprodukten erfolgt der Gefahrenübergang auf den Käufer bereits mit Verladung der Ware.

§ 5 Mängelhaftung

  1. Der Unternehmer oder Kunde muss die Ware sofort nach Eingang hinsichtlich Mängel, Qualität und Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Der Käufer hat für die qualitative Kontrolle der Ware selbst Sorge zu tragen. Im übrigen gilt im Verhältnis zu Unternehmen § 377 HGB. Beschädigungen auf dem Transport berechtigen gegenüber dem Verkäufer nicht zur Annahmeverweigerung.
  2. Rügen wegen offensichtlich mangelhafter oder offensichtlich abweichender Beschaffenheit der Ware oder wegen Lieferung einer offensichtlich anderen Ware als der bestellten, können vom Unternehmer nur unverzüglich nach Empfang der Ware beziehungsweise Mangel offensichtlich wurde, geltend gemacht werden. Der Käufer hat entsprechende Reklamationen in schriftlicher Form und auf dem Wege der schnellsten Nachrichtenübermittlung (Telefax) mitzuteilen, spätestens jedoch binnen 24 Stunden nach Abnahme. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als vertragsgemäß.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, Beweise für vermeintliche Mängel zu sichern und dem Verkäufer die Gelegenheit zur Überprüfung zu geben.
  4. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel der Waren vorliegt, ist der Verkäufer gegenüber dem Unternehmer zur Nacherfüllung nach seiner Wahl berechtigt.
  5. Kann eine solche Nacherfüllung in angemessener Zeit nicht erreicht werden oder ist sie aufgrund der Beschaffenheit der Ware unmöglich, so hat der Unternehmer wahlweise ein Rücktritts- oder Minderungsrecht.
  6. Schadensersatzansprüche des Käufers –gleich aus welchem Rechtsgrund- insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist hiermit nicht verbunden. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer dem Käufer bestimmte Eigenschaften der gelieferten Ware zugesichert oder irgendwelche Empfehlungen für die Verarbeitung der gelieferten Waren ausgesprochen hat.

  1. Die Verarbeitung und Weiterveräußerung der Ware erfolgt ausschließlich auf Risiko des Käufers.
  2. Sofern der Verkäufer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Verjährung für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln –gleich aus welchem Rechtsgrund– beträgt gegenüber Unternehmern 1 Jahr. Die gesamte Verjährungsfrist gilt nicht in den ausschließlich unter § 5 Nr. 6 genannten Fällen.
  4. Bei Annahmeverzug des Käufers kann der Verkäufer die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers nach Ablauf einer Frist bei sich oder in einer ihm geeignet erscheinenden Weise auf Rechnung des Käufers verwerten.
  5. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware, so ist deren Übersendung oder anderweitige Verfügung nur mit Zustimmung des Verkäufers zulässig, dem auch jederzeit das Recht auf Besichtigung der beanstandeten Ware eingeräumt werden muss.
  6. Die gelieferte Stückzahl an Ware des Verkäufers ist sofort zu überprüfen. Eine spätere Reklamation kann nicht anerkannt werden.
  7. Gewichtsreklamationen können nur anerkannt werden, wenn sie durch amtliche Verwiegung anhand von Wiegekarten nachgewiesen werden können.
  8. Unbedeutende in der Natur der Waren und Produkte liegenden Qualitätsschwankungen sowie Farbabweichungen berechtigen den Käufer nicht, die
    Annahme der Ware zu verweigern oder Mängelrügen zu erheben.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und aller sonstiges im Rahmen der Geschäftsverbindung und noch entstehenden Forderungen, einschließlich Zinsen und Kosten und etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, bleiben die gelieferten Waren Eigentum des Verkäufers. Insoweit verwahrt der Käufer die Ware für den Verkäufer.

§ 7 Zahlungen

  1. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Abzüge, Rabatte und Skonti sind nur zulässig wenn ausdrücklich vereinbart und auf der Rechnung vermerkt. Der Käufer hat die Geldbeträge auf eigene Kosten und Gefahr dem Verkäufer zu überbringen oder zu übersenden.
  2. Vereinbaren die Vertragsparteien zur Bezahlung von Rechnungen des Verkäufers das Lastschriftverfahren, wird hiermit gegenüber dem Verkäufer auf das Recht zum Widerruf der Lastschriften nach Vorlage der Lastschrift bei der Bank verzichtet.
  3. Die Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
  4. Der Käufer kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben. Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen gegen den Verkäufer aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
  5. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere der Käufer einen Scheck oder eine Lastschrift nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. Der Verkäufer kann jederzeit mit seinen Forderungen oder den Forderungen seiner verbundenen Unternehmen und Beteiligung i. S. d. § 271 HGB gegen Forderungen des Käufers aufrechnen. Für Forderungen der Beteiligungen gilt dies, soweit diese vorher die Forderung an den Verkäufer abgetreten haben.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Firmensitz des Verkäufers, wenn der Käufer Kaufmann nach den Vorschriften des HGB ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder sich sein Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet, mithin ist Erfüllungsort Köln. Das am Erfüllungsort geltende Recht ist maßgebend für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und Käufer und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland geführt wird, mithin gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Ist der Käufer Kaufmann nach den Vorschriften des HGB, oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so kann der Verkäufer am Gerichtsstand des Erfüllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtstand verklagt werden. Die gilt auch im Wechsel- und Scheckprozess. Beauftragt der Verkäufer mit der Geltendmachung seiner Ansprüche die genossenschaftliche Treuhand- oder Inkassostelle, so kann diese unter den voraus genannten Voraussetzungen auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand klagen.
  3. Gerichtsstand ist Wolfenbüttel.
  4. Nach Wahl des Verkäufers kann die Klage auch am Sitz des Käufers erhoben werden.

§ 9 Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine dem Verkäufer im Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden Daten in der EDV- Anlage des Verkäufers gespeichert und automatisch verarbeitet werden.

§ 10 Sonstiges

  1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des UN-Kaufrechts wird abbedungen.
  2. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Gesetz oder Sondervertrag wegfallen oder sonst unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ungültigen Teile sind durch gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Inhalt der ungültigen möglichst nahe kommen.

Wolfenbüttel, Januar 2021

Elka’s Spezialitäten / Dorfplatz 2 / D-38304 Wolfenbüttel
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